Der Begriff "Unionsbürger" bezieht sich auf die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er wurde durch den Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 eingeführt und bietet den Bürgern der EU eine Reihe von Rechten und Freiheiten. Diese umfassen das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt in jedem EU-Land, das Recht auf politische Teilhabe sowie das Recht auf Konsulatsschutz im Drittland. Unionsbürger haben nicht nur Zugang zu den Märkten innerhalb der EU, sondern auch die Möglichkeit, in anderen EU-Ländern zu studieren und zu arbeiten, ohne dass sie ein Visum benötigen. Darüber hinaus genießen Unionsbürger eine verstärkte Teilnahme an demokratischen Prozessen, indem sie das Recht haben, an Kommunalwahlen und Europawahlen in dem Land, in dem sie leben, teilzunehmen.
Zusätzlich zu den Rechten, die den Unionsbürgern zustehen, gibt es auch Verpflichtungen, die sie einhalten müssen, um als Unionsbürger anerkannt zu werden. Diese beinhalten die Einhaltung der Gesetze des jeweiligen Wohnsitzlandes sowie die Achtung der Werte und Prinzipien der Europäischen Union. Unionsbürger können auch von einem breiten Spektrum an Programmen und Initiativen profitieren, die darauf abzielen, die Mobilität und den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.